Preise

Meine Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sie können bar, oder mit EC-Karte bezahlen. Für Privat- und Zusatzversicherte erstelle ich eine Rechnung, die sich nach o.g. Gebührenordnung richtet. 
Die Kosten für Heilpraktiker-behandlung werden durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatz-versicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Der Behandlungsvertrag findet aber immer zwischen Naturheilpraxis und Patient statt. Daraus folgt: unabhängig davon, ob Ihre Krankenkasse Ihnen meine Rechnung erstattet oder nicht, ist der Rechnungsbetrag der Naturheilpraxis vollständig zu 100% für die erbrachte Leistung zu begleichen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen keine Kosten für Heilpraktikerbehandlung. Es besteht jedoch die Möglichkeit für den Versicherten, eine Zusatzversicherung für "alternative Heilmethoden" abzuschließen. Ihre Krankenkasse oder Versicherung wird Sie gern darüber informieren.